A. Allgemeines

 

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Beziehungen zwischen der SiAuT GmbH mit Sitz CH- 5412 Gebenstorf, nachstehend „SiAuT“ genannt und ihren Geschäfts- oder Vertragspartnern bzw. Kursteilnehmern.

 

2. Die SiAuT behält sich ausdrücklich das Recht vor, für verschiedene Ausbildungen und Kurse unterschiedliche Zulassungskriterien festzulegen und ohne Angabe von Gründen, einer Person die Kursteilnahme zu verweigern.

 

B. Zulassung zu Ausbildungen und Kursen

 

3. Die Zulassung zu einem Kurs kann beantragen, wer:

a) mindestens das 18. Altersjahr vollendet hat

b) nicht wegen Gewalt- oder Kapitalverbrechen vorbestraft ist

(ein aktueller Zentralstrafregisterauszug bzw. ein polizeiliches Führungszeugnis kann von der SiAuT jederzeit verlangt werden)
c) handlungsfähig ist, d.h. nicht unter Vormundschaft steht, keinen Beistand hat und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist
d) die nötige körperliche Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Fitness aufweisen kann (evtl. Arztzeugnis erforderlich).

 

C. Rechte und Pflichten der Kursteilnehmer

 

4. Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer. Falls diese nicht gegen Nichtbetriebsunfälle durch ihren Arbeitgeber versichert sind, muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.

 

5. Der Kursteilnehmer anerkennt mit der Anmeldung die AGB der SiAuT vorbehaltlos an. Er verpflichtet sich, die Anweisungen der Kursadministration und des Instruktionspersonals sowohl vor, als auch während der Kurse strikte zu befolgen.

 

6. Sämtliche Kursgebühren müssen vollständig vor Kursbeginn beglichen werden (Banküberweisung oder Barzahlung).

 

7. In den folgenden Fällen werden dem Teilnehmer die Kursgebühren wie folgt zurückerstattet:
100% bei Absage der Anmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn
100% bei Annullierung des Kurses durch die SiAuT infolge mangelnder Teilnehmerzahl
50% bei Absage der Anmeldung 30 - 10 Tage vor Kursbeginn
30% bei Absage der Anmeldung 9 - 2 Tage vor Kursbeginn

 

8. In den folgenden Fällen wird dem Kursteilnehmer die Kursgebühr vollständig, bzw. teilweise für einen späteren Kurstermin gutgeschrieben (Einlösung innerhalb 6 Monaten):

a) bei Aufgabe der Kursteilnahme aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses (Krankheit oder Verletzung während des Kurses);

 

9. Keine Rückerstattung erfolgt bei
a) Bei Absage der Kursteilnahme weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn
b) Beim Verlassen des Kurses vor dessen Abschluss, sofern keine Gründe nach Art. 8 vorliegen.

 

10. Das Nichtbenützen der Trainingseinheiten berechtigt in keinem Fall zu Rückforderungen oder Reduktion der Zahlungen.

 

11. Abonnemente werden bei Ablauf automatisch um das gleiche Abonnement verlängert. Kündigungen müssen 1 Monat vor Vertragsablauf schriftlich erfolgen.

 

12. Bei Verhinderung am Training von mehr als 60 Tagen wird das Abonnement unter Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses oder der Bestätigung eines Auslandaufenthaltes sistiert. Die restliche noch nicht beanspruchte Abonnementszeit, kann dann bis maximal 12 Monate nach der Sistierung wieder eingelöst werden bzw. das Abonnement wird um diese Zeit verlängert. Sistierungen sind ausschliesslich schriftlich an die SiAuT zu richten.

 

13. Bringt ein aktiver Kursteilnehmer einen neuen Kursteilnehmer in die Schule und schliesst dieser einen Jahresvertrag ab, erhält der bisherige aktive Kursteilnehmer einen 1 Monat gutgeschrieben.

 

C. Rechte und Pflichten der SiAuT

 

14. Die Mitgliederbeiträge können durch die SiAuT angepasst werden.

 

15. SiAuT verpflichtet sich, die Teilnehmer in den ausgeschriebenen Kursen nach bestem Wissen und Gewissen gründlich auszubilden. Dafür können Instruktoren, Trainer, Referenten und Hilfspersonal anderer Organisationen verpflichtet werden. SiAuT haftet in jedem Fall lediglich für die gewissenhafte Auswahl und sorgfältige Überwachung derer, niemals aber für die einzelnen Handlungen der Beauftragten selbst.

 

16. An gesetzlichen Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Trainings statt. In den Schulferien sind die Trainingseinheiten reduziert bzw. werden vom Schulleiter vorgängig kommuniziert.

 

17. SiAuT hat das Recht, personenbezogene Daten der Kursteilnehmer nötigenfalls betroffenen Behörden zur Stellungnahme vorzulegen. Hingegen verpflichtet sich SiAuT, keine Daten an private Dritte ohne Zustimmung der Kursteilnehmer weiterzugeben.

 

18. SiAuT behält sich das Recht vor, den Ablauf und Inhalt des Kurses anzupassen.

 

19. Treten bei der Ausbildung Schäden an den zur Verfügung gestellten Ausbildungsstätten aufgrund unsachgemässer Nutzung auf, so muss der Verursacher die volle Haftung hierfür übernehmen.

 

E. Schlussbestimmungen

 

20. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der AGB der SiAuT durch Gesetzesänderungen oder Gerichtsbeschlüsse ungültig werden, so ändern sich nur die betroffenen Artikel sinngemäss, ohne dass deshalb die gesamten AGB ungültig werden.

 

21. Die AGB der SiAuT unterstehen dem Schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand wird Baden von beiden Parteien anerkannt.

 

22. Diese AGB werden von den Kursteilnehmern in der vorliegenden Form anerkannt. Auf diesem Formular vermerkte Zusätze oder Streichungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien gemeinsam vereinbart und unterzeichnet wurden.

 

Gebenstorf, 1. Juli 2008

 

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