Waffentragschein
Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Waffentragbewilligung einholen. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffentragscheins sind prinzipiell die gleichen wie für den Waffenerwerbsschein. Zusätzlich muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er eine Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr zu schützen. Ausserdem muss er eine Prüfung über die Kenntnis des Umgangs mit Waffen und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs ablegen.
Der Waffentragschein berechtigt zum Tragen einer Waffe in der ganzen Schweiz. Er muss mitgeführt und auf Verlangen der Polizei gezeigt werden.
Das Transportieren von Waffen ist hingegen nicht bewilligungspflichtig. Keine Bewilligung benötigt z.B. der Jäger auf dem Weg zum Jagdrevier oder der Schütze auf dem Weg zum Schiessstand.
Fragenktalog für die Waffentragscheinprüfung
Vertrag |
Fragenkatalog für die Waffentragscheinprüfung |
| Stand |
Dezember 2008 |
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Richtlinie für die Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung für die Waffentragbewilligung für Faustfeuerwaffen
Vertrag |
Richtlinie für die Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung für die Waffentragbewilligung für Faustfeuerwaffen |
| Stand |
August 2004 |
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Beurteilungsbogen für die praktische Waffentragscheinprüfung
Vertrag |
Beurteilungsbogen für die praktische Waffentragscheinprüfung |
| Stand |
Februar 2004 |
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( 32 KB) |
Abzüge bei der praktischen Waffentragprüfung - Waffenhandhbung
Vertrag |
Abzüge bei der praktischen Waffentragprüfung - Waffenhandhbung |
| Stand |
- |
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Broschüre Waffengesetz
Vertrag |
Waffengesetz Broschüre |
| Stand |
November 2008 |
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( 1.34 MB) |